E-Government-Gesetz
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Um die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, ist im August 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten. Es ermöglicht den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.